Sinnvolle Steuersparmodelle direkt im Lohn integriert:
Als Arbeitgeber besteht eine große Auswahl an Möglichkeiten, welche auch den Angestellten von Vorteil sind.
Gesetzliche Bausteine mit denen wir Ihnen ein bewährtes Angebot erstellen:
- Erholungsbeihilfen § 40 Abs. 2 S. 1 EStG
- Entfernungspauschale § 40 Abs. 2 S. 2 EStG
- Firmen-/Dienstwagen §§ 8 Abs. 2 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG
- Tankgutscheine § 8 Abs. 2 S. 9 EStG
- Pauschale für Werbeflächen auf privatem PKW § 22 Nr. 3 EStG
- Betriebliche Altersversorgung § 3 Nr. 63 und § 4d EStG
- Garagenpauschale § 3 Nr. 50 EStG
- Gesundheitsförderung § 3 Nr. 34 EStG
- Tickets für öffentliche Verkehrsmittel § 8 Abs. 2 S. 9 EStG
- Verpflegungsmehraufwand §§ 3 Nr. 13 und 16, 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG
- Warengutscheine § 8 Abs. 2 S. 9 EStG
- Handykosten § 3 Nr. 45 EStG
- Internetpauschalen § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG
- Einkaufsgutscheine § 8 Abs. 2 EStG
- Kindergartenkosten § 3 Nr. 33 EStG
- KFZ Leasing Entgeltumwandlung (Rentsharing Erlaß 2007)
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung eines Konzepts
- Umsetzung
- Ablauforganisation
- Bestandbetreuung
Optimierung Beispiel
Problem:
Bei einer Brutto Gehaltserhöhung von rund 110€ monatlich, fallen Steuern und Sozialabgaben an. Dadurch ist die Nettolohnerhöhung wesentlich niedriger. (Bsp. Steuerklasse 1 , keine Kinder und 2000€ Bruttogehalt)
Von ~110€ die als Arbeitgeber aufgewendet werden, bleiben dem Angestellten nur 44€ Netto übrig.
Lösung:
Als Arbeitgeber bezahlen Sie direkt auf die werbewirksame Masterkarte 44€ Steuer und Sozialversicherungsfrei ein.
Beauftragen Sie uns mit der Konzeptionellen Umsetzung von Beratung der Geschäftsleitung über die Implementierung im Betrieb zum Motivierten Mitarbeiter.